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Was ist das Stiftskapitel?

Das Stiftskapitel ist die Gemeinschaft der Kapitularinnen. Kapitularinnen sind alleinstehende Frauen, die in einer christlichen Gemeinschaft zusammen leben.

Die geistliche Gemeinschaft und die Verantwortung für das Stift im christlichen Glauben sind die Grundlagen des Zusammenlebens.

Kapitularinnen sind keine Nonnen. Ein Gelübte wird nicht abgelegt, trotzdem ist die Benediktsregel eine Orientierung im Zusammenleben der geistlichen Gemeinschaft. Kapitularinnen haben keine Residenzpflicht, können, müssen aber nicht auf dem Stiftsgelände wohnen.Für externe Kapitularinnen gibt es jedoch verbindliche Residenzzeiten im Jahresverlauf, in denen auch verpflichtend Aufgaben im Stift wahrgenommen werden müssen und eine Teilnahme am geistlichen Leben erfolgt.

Das Stiftskapitel

Stiftskapitel im Ornat beim Kapiteltag 2008

Kapitel-Forst.jpg

Förster Kopka erläutert die neuesten Planungen im Wald

Das Stiftskapitel kommt mehrmals im Jahr im Stift zusammen und übernimmt dabei u.a. auch seine weltliche Aufgaben. Es entscheidet über den Haushalt des Stiftes, grundlegende konzeptionelle Überlegungen, große Bauvorhaben und ist somit für Erhalt und Nutzung der Gebäude verantwortlich.  

Der Ertrag der Forstwirtschaft in den stiftseigenen Wäldern ist dabei ebenso Thema, wie die Gestaltung von Pachtverträgen, denn das Stift lebt von den Erträgen aus seinen land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Für die Kapitularinnen vor Ort sind die selbst gestalteten Gottesdienste und Andachten der Mittelpunkt des geistlichen Gemeinschaftslebene.

Die Aufgaben einer Kapitularin sind vielfältig und richtet sich nach ihren Fähigkeiten. Sie bieten Führungen, Seminare und Meditationsangebote an oder arbeiten wissenschaftlich. Sie machen geistliche Begleitung und Exerzitienbegleitung, bereiten die Gottesdienste und Stundengebete vor, arbeiten im Garten, leiten den Jugendkonvent an, betreuen die Tiere ... oder spielen mit den Kindern in den Gästehäusern Fußball. So findet jede neben den Gemeinschaftsaufgaben ihren Talenten angepasste Schwerpunkte der Arbeit.

Stundengebet im Oratorium

Gebetszeit im Oratorium mit dem Jugendkonvent

 Und wie kann man Kapitularin werden?
  • Sie sind alleinstehend (ledig, verwitwet oder geschieden).
  • Sie sind Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche und möchten Ihren christlichen Glauben in einer geistlichen Gemeinschaft leben .

  • Sie lieben die Natur und können sich vorstellen, in einer ländlichen Region - weit ab von der nächsten Stadt - zu leben und zu arbeiten.

  •  Sie übernehmen gern Verantwortung und stellen sich bewußt in eine fast 800jährige geistliche Frauentradition.  

Dann suchen Sie das Gespräch mit uns oder senden uns eine Email.

Aber wenn Sie erstmal nur schnuppern möchten, dann sollten Sie ein paar Tage oder länger hier Urlaub machen, um zu erfahren, wie es sich hier lebt. Das ist ganz unverbindlich, und Sie bestimmen, ob Sie mit uns über unsere Lebensweise reden wollen oder erst mal nicht.

Wenn Sie sich einen Eintritt in das Stiftskapitel für Ihren weiteren Lebensweg vorstellen können, dann nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. Bevor über eine Aufnahme in das Kapitel entschieden wird, gibt es eine längere Probezeit, die mindestens 1 Jahr dauert,  wo beide Seiten sich prüfen, ob ein Zusammenarbeiten und Zusammenleben möglich ist.

Als Kapitularin können Sie berufstätig sein, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Es gibt unterschiedliche Modelle der Zugehörigkeit zum Kapitel. Sie können resident in einer kleinen 2-Zimmerwohnung im Stift leben und in der Region Ihren Beruf ausüben oder sie bleiben externe Kapitularin und kommen nur zu den verbindlichen Residenzzeiten in das Stift. Sprechen Sie mit Äbtissin Rook über die unterschiedlichen Lebensgestaltungsmöglichkeiten.

 
 

 


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